„Es will nicht einleuchten, warum der Minister die Kanzlei beauftragt hat“, so kommt der Seite-1-Kommentar wieder in bestem Mode-Sprech daher. Und mir will immer noch nicht einleuchten, dass man die Person(en), denen etwas einleuchten soll, einfach weglassen darf. Da mich aber schon an anderen Stellen darüber geärgert habe, will ich das heute nicht weiter vertiefen.
Stattdessen richten wir unser Augenmerk auf den folgenden Beziehungsfehler von der Rhein-Ruhr-Seite: „Frau D. behauptet, es seien Würmer im Essen, aber darum gibt die Prüferin nichts: ‚Übers Essen wird oft gemeckert, natürlich ist das immer subjektiv.‘ Und geht deshalb nicht in die Gesamtnote ein.“ Zweifellos ist es hier die Prüferin, die in die Gesamtnote eingeht (bzw. es nicht tut), ob es nun einleuchten will oder nicht.