Wenn ich mal wieder Recht behalten habe, darf ich mich bestätigt fühlen. Wenn ich aber nicht vollständig Recht bekommen habe? Dafür hat die WAZ auf der heutigen Politik-Seite auch einen Ausdruck gefunden: „Die Kläger … dürfen sich teils bestätigt fühlen.“ Das versuche ich demnächst auch, fürchte aber, dass mir das nicht ganz gelingt.
1. Juli 2009
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