„Für viele Kläger und Beklagte … wird es unerträglich, wenn die Akten Gilb ansetzen, bis ein Urteil vorliegt“ (Donnerstag, 2.1.2014, Titelseite, Kommentar). Noch schlimmer ist es allerdings, wenn die Akten verpatinaen.
5. Januar 2014
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