An krachende Niederlagen haben wir uns ja inzwischen gewöhnt, auch wenn die arg gewöhnungsbedürftig sind. Wenn aber nun „die Opposition … jeden Schuldenetat mit krachenden Verfassungsklagen“ und dann auch noch „überzieht“, wie am Montag (11.7.) in einem Kommentar zu lesen ist, dann muss man sich doch fragen, wie das eigentlich funktionieren soll. Wann und wo kracht es? Wie kann eine Klage krachen? Und wie überzieht man damit etwas? Und dann auch noch einen Schuldenetat? Und was ist das überhaupt?
Fragen über Fragen …
17. Juli 2011
Krachende Verfassungsklagen
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