„Welch für ein Triumph für den BVB!“ (Montag, 2. März 2015, Titelseite).
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„Doch es bleibt ein unguter Beigeschmack“ (Dienstag, 3. März 2015, Politik). Es ist schon so eine Sache mit dem Geschmack. Ist es ein Beigeschmack, dann ist er übel (nicht ungut), und wenn er nach dem Ereignis noch bleibt, bezeichnet man ihn als Nachgeschmack.