Sich teils bestätigt fühlen

Wenn ich mal wieder Recht behalten habe, darf ich mich bestätigt fühlen. Wenn ich aber nicht vollständig Recht bekommen habe? Dafür hat die WAZ auf der heutigen Politik-Seite auch einen Ausdruck gefunden: „Die Kläger … dürfen sich teils bestätigt fühlen.“ Das versuche ich demnächst auch, fürchte aber, dass mir das nicht ganz gelingt.