Jahre

Wieder ein schöner Grammatik-Fehler in der heutigen WAZ:

Unter der Überschrift „Bewährung für Porno-Händler“ gibt es folgende schöne Formulierung:

… die Bewährungsstrafe ist mit 5 Jahre außergewöhnlich lang …

Ja, warum auch auf solche Kleinigkeiten wie eine richtige Deklination achten? Da kann ein „n“ (mit 5 Jahren) ja schon mal verloren gehen. Was durchaus häufiger vorkommt …