Die „Rhein-Ruhr“-Seite befasst sich heute hauptsächlich mit der Privatsphäre von Stars und benutzt zu diesem Zweck die beliebte Universalpräposition zweimal, wo sie nicht so recht hingehört. Der Anwalt einer „No-Angels“-Sängerin „wünscht …, dass die Presse schweigt. Über die Untersuchungshaft …“
Und während man hier noch geteilter Meinung sein kann, weil in letzter Zeit immer mehr über etwas anstatt „von“ etwas geschwiegen wird, so ist „das gesellschaftliche Problem, über das man aufklären muss“ am Ende des Artikels noch eine Spur schräger. Hier hätte zumindest ein Objekt wie z.B. „die Öffentlichkeit“ hingehört, das bzw. die man über das Problem aufklärt. Ansonsten wäre ein anderes Verb angebracht, wie z.B. „berichten“.
Aber schweigen wir von etwas Anderem: „Müssen Medien prominente Patienten ins Mäntelchen des Schweigens hüllen?“ fragt der Artikel an anderer Stelle und gibt auch gleich die Antwort: „Die Rechtsbeistände auch anderer guter Bekannter finden, wohl: …“
Ich bin nicht dieser Ansicht. Denn mal abgesehen von dem verkorksten Satzbau in der Antwort kann man zwar den Mantel des Schweigens über etwas breiten oder sich ein Mäntelchen umhängen (wahlweise ein demokratisches, fortschrittliches, religiöses), um sich zu tarnen, ja sogar sein Mäntelchen nach dem Wind hängen, aber was die Medien da mit dem Mäntelchen anstellen, das will nicht so recht funktionieren.
Muss man darüber aufklären oder schweigen? Ich finde, wohl.
17. April 2009
Prominente Patienten ins Mäntelchen des Schweigens hüllen
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